Folgende Mindestangaben müssen gemäss Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG veröffentlicht werden:
- Vorname und Name bei natürlichen Personen bzw. vollständiger Firmenname bei Unternehmen (inklusive Rechtsform)
- Postadresse (eine Postfachnummer genügt nicht, da dies keine ladungsfähige Adresse darstellt)
- E-Mail-Adresse
Empfehlenswert sind zudem folgende Angaben:
- Telefonnummer
- Link auf Handelsregistereintrag oder Nennung der entsprechenden Nummer und der ausstellenden Organisation (sofern vorhanden)
- Mehrwertsteueridentifikationsnummer (sofern vorhanden)
- Namen der vertretungsberechtigten Personen
- Aufsichtsbehörden (z.B. bei Ärzten oder Rechtsanwälten)